Gesetze / Landesrecht Bayern / Heilberufe-Kammergesetz
HKaGArt 73 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Stand: 25.08.2026
Die ehrenamtlichen Richter erhalten Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.