Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz
HGrG§ 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/28#abs-1 (1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/28#abs-2 (2) Personalausgaben, die nicht auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 28 HGrG →
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