Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz

HGrG

§ 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/28#abs-1 (1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGrG/28#abs-2 (2) Personalausgaben, die nicht auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.

§ 27 § 29