Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz
HGrG§ 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre
Stand: 10.06.2019
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann es das für die Finanzen zuständige Ministerium von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.