Gesetze / Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
HGBEGArt 69
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGBEG/69#abs-1 (1) § 341c des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGBEG/69#abs-2 (2) § 341c des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 24. November 2010 geltenden Fassung ist letztmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für vor dem 1. Januar 2011 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.