Gesetze / Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
HGBEGArt 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- OLG Hamm, 15.02.2023 – 8 U 41/22Zitiert von 2
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGBEG/2#abs-1 (1) In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGBEG/2#abs-2 (2) (weggefallen)