§ 610 Konkurrierende Ansprüche
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BVerfG, 25.03.1992 – 1 BvR 298/86Keine konkrete Bedürfnisprüfung bei Bestellung öffentlicher Sachverständiger Die Entscheidung ist abweichend von der aus dem Aktenzeichen folgenden Reihenfolge abgedruckt.Zitiert von 46
- LG Hamburg, 06.11.2014 – 407 HKO 8/14
- EuGH, 12.06.2003 – C-405/01
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.