Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
HBankDVDV§ 18 Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Über den Erfolg der Ausbildung erstellt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter ein zusammenfassendes Zeugnis, in dem die Rangpunkte und Noten der Leistungstests und der dienstlichen Bewertungen sowie die sich daraus ergebende Durchschnittsrangpunktzahl (Ausbildungsrangpunktzahl) aufzuführen sind. Die Referendarin oder der Referendar erhält spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung eine Ausfertigung des zusammenfassenden Zeugnisses.