Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

HBankDVDV

§ 12 Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren

Bund2 Fassungen

Eine Bewerberin oder ein Bewerber wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen, wenn

1.
ein Abschnitt des schriftlichen Teils mit der Note 5 bewertet worden ist,
2.
das Fachkolloquium mit der Note 5 bewertet worden ist oder
3.
im mündlichen Teil der Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ oder mindestens zwei andere Kompetenzbereiche mit der Teilnote 4,50 oder schlechter bewertet worden sind.
§ 11 § 13