Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 4 Erholungsurlaub
Stand: 10.04.2021
Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Bundespolizeiakademie bestimmt.