Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

HAuslG

§ 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HAuslG/4#abs-1 (1) Heimatlose Ausländer sind den im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) geltenden Gesetzen und Vorschriften einschließlich der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen unterworfen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HAuslG/4#abs-2 (2) Sie unterstehen der deutschen Gerichtsbarkeit.

§ 3 § 5