Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hochschulabgabengesetz HAbgG NRW § 10 (aufgehoben) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 10 HAbgG NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz. Für § 10 HAbgG NRW liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm