§ 7 Mitteilungspflicht
Stand: 02.12.2019
Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mitzuteilen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 HAG →
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