Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst
HADVDV§ 1 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Stand: 13.04.2025
Der Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst dauert mindestens zwölf, in der Regel 14 Monate.