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§ 1 HADVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst dauert mindestens zwölf, in der Regel 14 Monate.