Gesetze / Hörakustikermeisterverordnung
HörAkMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 01.07.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/H%C3%B6rAkMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/H%C3%B6rAkMstrV/6#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt. Im Rahmen der Situationsaufgabe hat der Prüfling
Daneben sind durch den Meisterprüfungsausschuss zwei weitere Aufgaben aus den folgenden Arbeiten auszuwählen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/H%C3%B6rAkMstrV/6#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling 3 Stunden zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/H%C3%B6rAkMstrV/6#abs-4 (4) Jede Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Satz 3 Nummer 1 bis 14 wird als Teilleistung gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Satz 3 Nummer 1 bis 14.