Gesetze / Hörakustikermeisterverordnung

HörAkMstrV

§ 1 Gegenstand

Stand: 01.07.2022

Bund

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Hörakustiker-Handwerk.

§ 2