Gesetze / Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
GuAMKflAusbV§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1
Stand: 01.08.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/8#abs-1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/8#abs-2 (2) Im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/8#abs-3 (3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/8#abs-4 (4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.