Gesetze / Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

GuAMKflAusbV

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/6?asof=2020-08-01#abs-1 (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GuAMKflAusbV/6?asof=2020-08-01#abs-2 (2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 5 § 7