Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV§ 7 Erholungsurlaub
Stand: 08.12.2020
Erholungsurlaub wird grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums gewährt.