Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV§ 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Stand: 04.01.2023
Von den bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Sonderregelungen dieser Verordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wegen der zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen notwendig ist.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2866)
BGBl. 2022 I S. 2866
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 3547)
BGBl. 2021 I S. 3547
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