Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
GtDFmEloAufklVDV§ 34 Verhinderung, Ordnungsverstöße
Stand: 15.05.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/34#abs-1 (1) Die §§ 53 und 54 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/34#abs-2 (2) Über die Folgen von Ordnungsverstößen entscheidet die Leitung der jeweiligen Ausbildungs- und Lehreinrichtung oder eine von ihr beauftragte Stelle.