Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

GtDBwVWehrtechnikVDV

§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren

Stand: 01.08.2024

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDBWVAPrV/8#abs-1 (1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDBWVAPrV/8#abs-2 (2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz,
4.
Sozialkompetenz sowie
5.
Führungs- und Managementkompetenz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GtDBWVAPrV/8#abs-3 (3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

§ 7 § 9