Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
GtDBwVWehrtechnikVDV§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. September 2009 in Kraft.