Gesetze / Großkredit- und Millionenkreditverordnung GroMiKV § 6 (weggefallen) Bund2 Fassungen Außer Kraft: § 6 GroMiKV 2014 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 6 GroMiKV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm