Gesetze / Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet und die zeitweilige österreichische Grenzabfertigung auf deutschem Gebiet

GrAbfertVbgAUTV

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertVbgAUTV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1996 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertVbgAUTV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrAbfertVbgAUTV/2#abs-3 (3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

§ 1