Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gräberstätten-Versammlungsverordnung
GräbVersammlVAnlage 2 (zu § 2 Abs. 2)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 GräbVersammlV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.