Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GräbG-AGBbg · GVBl.I/05, [Nr. 12] S.174
Gesetz zur Ausführung des Gräbergesetzes im Land Brandenburg (GräbG-AGBbg)
8 Normen · Ausgangsfassung vom 23.05.2005 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Widmungszweck
- § 3 Zugang zu Gräberstätten
- § 4 Veranstaltungen
- § 5 Zuständigkeiten
- § 6 Sonderaufsicht
- § 7 Verordnungsermächtigung
- § 8 Satzungsermächtigung
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 4, 5, 6 und 2 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
15.10.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 24], S.13)
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Historischer Änderungsnachweis
23.09.2008 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.09.2008, Artikel 10
§ 6 geändert
GVBl. I 2008, Nr. 12, S. 202
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).