Gesetze / Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung
GoSiAusbV§ 7 Zeitpunkt
Stand: 01.08.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GoSiAusbV/7#abs-1 (1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GoSiAusbV/7#abs-2 (2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.