Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 51 Bachelorarbeit
Stand: 01.12.2023
Die Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorthesis und ihrer mündlichen Verteidigung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 51 GntZollDVDV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.