Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 41 Durchführung der Klausuren
Stand: 01.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/41#abs-1 (1) Die Bearbeitungszeit für eine Klausur beträgt mindestens 120 und höchstens 240 Minuten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/41#abs-2 (2) Eine Klausur kann auch ganz oder teilweise aus Multiple-Choice-Aufgaben bestehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/41#abs-3 (3) Die Klausuren sind anstelle des Namens mit einer Kennziffer zu versehen. Dafür erstellt das Prüfungsamt eine Übersicht, in der die Kennziffern den Namen der Studierenden zugeordnet sind. Die Übersicht ist geheim zu halten.