Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
GntDSVVDV§ 20 Bachelorprüfung
Stand: 31.10.2024
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 20 GntDSVVDV →
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- VG Berlin, 02.10.2025 – 12 K 364/24Zitiert von 1
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