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§ 20 GntDSVVDV 2024 — Bachelorprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Stand: 31.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.