Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 9 Anforderungen im Auswahlverfahren und Auswahlinstrumente
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/9#abs-1 (1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/9#abs-2 (2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/9#abs-3 (3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.