Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin GlAusbV 2001 § 5 Ausbildungsplan Stand: 10.06.2019 Bund Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.