Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Glücksspielbeteiligungsabspaltungsgesetz
GlüBetAbG§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern
Die Ministerin für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung