Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

GtDBwBrandschutzVDV

§ 12 Bestandteile des Auswahlverfahrens und Zweck der Bestandteile

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/12#abs-1 (1) Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/12#abs-2 (2) Der schriftliche und der mündliche Teil dienen der Feststellung der Eignungsmerkmale.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/12#abs-3 (3) Der praktische Teil dient der Feststellung der Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie der individuellen Trainierbarkeit.

§ 11 § 13