Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WDR
Gesetz§ 6b Werberichtlinien
Stand: 26.08.2026
Der WDR erlässt mit den in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und dem ZDF gemeinsame Richtlinien zur Durchführung des § 6a. Er stellt hierbei das Benehmen mit den Landesmedienanstalten her und führt einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtlinien durch.