Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WDR
Gesetz§ 55a Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
Stand: 26.08.2026
Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen findet auf den WDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen oder Ergebnisse der Prüfung des Landesrechnungshofs oder des sonst zuständigen Rechnungshofs nach § 46 betroffen sind.