§ 27 Entstehung und Dauer des Schutzes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BGH, 02.02.2012 – I ZR 162/09Urheberrechtlicher Lizenzvertrag: Wirksamkeit bei fehlendem Urheberrechtsschutz des vermeintlichen Werkes; Parteivereinbarung über die Rechtsfolgen der Übertragung eines Scheinrechts; Berechtigung der GEMA zur Erhebung von Aufführungsgebühren - Delcantos HitsZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 11.01.2024 – 20 U 2/23
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 – I-20 U 192/13
- BPatG, 14.11.2013 – 30 W (pat) 704/13Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – "Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird" – Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit - religiöse Anstößigkeit – Verstoß gegen die guten Sitten
- BPatG, 13.03.2008 – 10 W (pat) 18/07Zitiert von 2
- OLG Saarbrücken, 27.04.2005 – 1 U 175/03 - 44
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/27#abs-1 (1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/27#abs-2 (2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.