Gesetze / Landesrecht Bayern / GeschStV · GVBl. S. 40, BayRS 300-1-1-2-J

Verordnung über die Geschäftsstellen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften

9 Normen · Ausgangsfassung vom 01.02.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Aufgaben und Organisation der Geschäftsstelle
  3. § 2 Dienstleiter, Geschäftsleiter
  4. § 3 Gruppenleiter, weitere Gruppenleiter
  5. § 4 Teamorientierte Zusammenarbeit
  6. § 5 Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
  7. § 6 Übertragung von Zuständigkeiten auf die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
  8. § 7 Vorbehaltene Geschäfte
  9. § 8 Vorlage
  10. § 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
  11. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    28.01.2011 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 9 der Verordnung vom 28. Januar 2011 (GVBl. S. 65)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.