Gesetze / Gesundheitsschutz-Bergverordnung
GesBergVAnlage 4 (zu § 5 Absatz 4) Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen
Stand: 24.10.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3592)
| 1 | Angaben zu der untersuchten Person | ||
| 1.1 | Name und Vorname | ||
| 1.2 | Geburtstag | ||
| 1.3 | Anschrift | ||
| 1.4 | Betrieb | ||
| 1.5 | Tätigkeit | ||
| 2 | Weitere Angaben | ||
| 2.1 | Erst-/Nachuntersuchung | ||
| 2.2 | Untersuchungsdatum | ||
| 2.3 | Name und Anschrift des untersuchenden Arztes | ||
| 3 | Allgemeine Beurteilung (Eignungsgruppe nach Anlage 1) | ||
| 4 | Einsatzbeschränkungen | ||
| (zum Beispiel bei Absturzgefahr, bei unzureichender Seh- und Farbtüchtigkeit, bei Nacht- oder Schichtarbeit, bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen, bei vorwiegend kniend auszuführenden Arbeiten/niedrigen Grubenbauen, bei manueller Handhabung von Lasten, nur bei bestimmter Trocken- oder Effektivtemperatur, bei Tätigkeiten unter Tage gegebenenfalls Beschränkungen nach § 9 Absatz 2) | |||
| 5 | Beurteilung nach anderen Rechtsvorschriften | ||
| 6 | Bemerkungen (insbesondere Frist nach Anlage 2 Nummer 1.4 sowie kürzere Fristen nach § 3 Absatz 2 Satz 2; bei Tätigkeiten im untertägigen Steinkohlenbergbau gegebenenfalls Angaben zu zulässigen Staubbelastungswerte nach § 9 Absatz 1 Satz 1). | ||
Änderungsverlauf
-
18.10.2017 Ausfertigung
Anlage 4 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I 3584)
BGBl. 2017 I S. 3584
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.