Gesetze / Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte GerPräsWO § 17 Inkrafttreten Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft.