Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
GerüstbAusbV 2000§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.