Gesetze / Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung GerüstbArbbV 8 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 01.12.2023 bis 01.10.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.