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§ 3 GerüstbArbbV 8 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 01.12.2023 bis 01.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.