Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
GeoITAusbV§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
1.
für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
2.
für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
3.
im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in die Fachrichtungen
a)
Vermessung,
b)
Bergvermessung.