Gesetze / Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
GenTPflEV§ 11 Aufbringen von Stoffen
Stand: 10.06.2019
Auf Flächen, auf denen Düngemittel oder andere Stoffe aufgebracht werden, die offenkundig nicht nur geringfügig vermehrungsfähige Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, findet § 10 entsprechende Anwendung.