Gesetze / Genossenschaftsregisterverordnung GenRegV § 21a (weggefallen) Bund Außer Kraft: § 21a GenRegV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. -