Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 94 Klage auf Nichtigerklärung
Stand: 10.06.2019
Enthält die Satzung nicht die für sie wesentlichen Bestimmungen oder ist eine dieser Bestimmungen nichtig, so kann jedes Mitglied der Genossenschaft und jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied im Wege der Klage beantragen, dass die Genossenschaft für nichtig erklärt werde.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 94 GenG →
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- OLG Brandenburg, 28.12.2017 – 6 U 40/16Zitiert von 1
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