Gesetze / Genossenschaftsgesetz

GenG

§ 94 Klage auf Nichtigerklärung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Enthält die Satzung nicht die für sie wesentlichen Bestimmungen oder ist eine dieser Bestimmungen nichtig, so kann jedes Mitglied der Genossenschaft und jedes Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied im Wege der Klage beantragen, dass die Genossenschaft für nichtig erklärt werde.

§ 93 § 95