Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 61 Vergütung des Prüfungsverbandes
Stand: 10.06.2019
Der Verband hat gegen die Genossenschaft Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für seine Leistung.
Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenGStand: 10.06.2019
Der Verband hat gegen die Genossenschaft Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für seine Leistung.